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Auftragsverarbeitung online abschließen

Wenn wir für Sie Websites betreuen, hosten oder Software betreiben, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür schreibt die DSGVO einen Vertrag vor. Unsere Rahmenvereinbarung deckt alle Leistungen ab, für Wartungsverträge genauso wie für Einzelaufträge.

Wann brauchen Sie die Vereinbarung?

Sobald wir Zugriff auf Daten haben, für die Sie verantwortlich sind. Das sind zum Beispiel Kontaktformular-Anfragen, Bestellungen im Shop, Benutzerkonten im CMS oder die Fragen von Teilnehmenden bei direktgefragt. Bei fast jeder Website ist das der Fall, auch wenn wir „nur“ die Updates machen.

Die Vereinbarung ist ein Rahmenvertrag. Sie schließen sie einmal ab, und sie gilt für alle laufenden und künftigen Aufträge. Welche Leistungen betroffen sind, wählen Sie unten aus. Kommt später etwas dazu, reicht eine kurze Nachricht.

  • Server in Deutschland (Nodeeps, Ettenheim). Video bei direktgefragt über EU-Server in Frankfurt.
  • Alle Unterauftragsverarbeiter stehen namentlich in Anlage 3. Neue kündigen wir 30 Tage vorher an.
  • Meldung von Datenschutzvorfällen möglichst innerhalb von 24 Stunden.

Vereinbarung abschließen

Drei Schritte: Angaben ausfüllen, Erklärung abgeben, per E-Mail-Link bestätigen. Eine Unterschrift ist nicht nötig, die DSGVO lässt den elektronischen Abschluss ausdrücklich zu.

1 Verantwortlicher

An diese Adresse geht der Bestätigungslink. Sie gilt auch als Kontakt für Meldungen nach § 9.

2 Leistungen

Welche Leistungen erhalten Sie von uns? Mehrfachauswahl möglich, Details siehe Anlage 1.

3 Erklärung

Zum Nachweis des Vertragsschlusses speichern wir Ihre Angaben, Zeitpunkt und IP-Adresse von Erklärung und Bestätigung. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Danach erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink.

Häufige Fragen

Ja, bitte. Die neue Fassung deckt alle aktuellen Leistungen ab, nennt die Unterauftragsverarbeiter vollständig und beschreibt unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen konkret. Sie ersetzt die bisherige Vereinbarung.
Ja. Nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO kann die Vereinbarung auch in einem elektronischen Format geschlossen werden. Damit nachvollziehbar ist, wer zugestimmt hat, bestätigen Sie den Abschluss zusätzlich über einen Link an Ihre E-Mail-Adresse. Anschließend bekommen Sie einen Abschlussnachweis mit Vertragsversion, Zeitpunkt und einer Prüfsumme des Vertragstexts.
Ja, sobald wir in Ihrem Auftrag auf die Website, das CMS oder die Datenbank zugreifen, etwa für Updates, Fehlerbehebung oder Inhaltspflege. Mit Ihrem Hoster brauchen Sie zusätzlich eine eigene Vereinbarung, die schließen Sie direkt dort ab.
Wir informieren Sie mindestens 30 Tage vorher per E-Mail. Sie können aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Bis das geklärt ist, findet die neue Verarbeitung nicht statt.